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Bewerbungen für das Oskar-Karl-Forster Stipendium

Oskar-Karl-Forster-Stipendium


Aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds werden an begabte und bedürftige Studierende einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Büchern oder sonstiger Lernmittel (z.B. Laptops, Tablets; aber keine Handys) sowie ein Zuschuss zu den Druckkosten von Dissertationen für Promotionsstudierende vergeben.


Förderungshöhe liegt zwischen 100 Euro bis maximal 500 Euro.


Das Stipendium wird ausschließlich an immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende der FAU im Rahmen der Regelstudienzeit vergeben. Die Nationalität oder die Fachrichtung ist dabei nicht relevant. Nicht gefördert werden Studierende, die bereits eine Beihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds erhalten haben.


Voraussetzungen für Studierende, die nicht promovieren, sind:

  • Die Immatrikulation in einem höheren Fachsemester (mind. 2. FS) in einem grundständigen Studiengang (Lehramt, Bachelor, Staatsexamen)
  • Masterstudierende können sich ab dem 1. Fachsemester bewerben.
  • Antragstellende müssen bedürftig sein. Die Bedürftigkeit wird nachgewiesen durch Leistungen nach BAföG (BAföG-Bescheid), Ausbildungsförderungsbescheid oder wenn das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG (Vorlage von glaubhaften Nachweisen).
  • Eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer muss bestätigen, dass die aufgeführten anzuschaffenden Bücher oder Lernmittel für das Studium erforderlich sind.
  • Der bisherige Studienverlauf sollte ordnungsgemäß erfolgt sein.

Voraussetzungen für den Druckkostenzuschuss an Promovierende sind:

  • Die laufenden monatlichen Einkünfte dürfen nicht höher sein als derzeit 1.800 Euro netto.
  • Stellungnahme und Befürwortung der Betreuerin/des Betreuers der Dissertation zur Gewährung des Zuschusses
  • Angabe der voraussichtlichen Höhe der Druckkosten mit entsprechendem Nachweis (z.B. Kostenvoranschlag).
  • Nachweis der Einschreibung an der FAU durch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Das Stipendium wird grundsätzlich mit der Wirkung für die Zukunft gewährt. Kostenvoranschläge müssen mit dem Antrag eingereicht werden. Kaufbelege müssen nach dem Bewilligungsdatum datiert sein und im Original vorgelegt werden. Dies gilt auch für den Nachweis der Druckkosten für eine Dissertation.


Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester beginnt am 3. Juni 2024 und endet mit Ablauf des 15. August 2024.

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